Richtlinie Artikel 14 der Verfassung des Freistaates Thüringen, §§ 2/ 5 Ordnungsbehördengesetz, §§ 11/12/72 BSHG, Vereinbarung mit der Stadt Gera auf Grundlage des SGB I §§ 17 und 93 in Verbindung mit § 10 BSHG; Richtlinien der Stadt Gera
Dauer des Aufenthaltes
bestimmt sich durch Zuweisung des
Sozialamtes Gera/Fachstelle zur Vermeidung und Behebung
von Obdachlosigkeit